Seit April 2004 nimmt Niedersachsen an dem Modellversuch
"Begleitetes Fahren ab 17" teil, wie auch viele andere Bundesländer in Deutschland.
Der Grund dafür lag an den hohen Unfällen von Fahranfängern. Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für diese jungen Menschen wesentlich höher. An mehr als 1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24-Jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Die Einführung des
"Begleiteten Fahren ab 17" soll einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten und zwar insbesondere auf Grund des "mäßigenden Einflusses" durch die Begleitperson.
Die Teilnahme am Modellversuch ist an bestimmte Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrer/innen nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson Fahren
- Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Es können auch mehrere Begleiter eingetragen werden
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
- Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE besitzen
- Die Begleiter dürfen nur max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg vorweisen
- Mit der Prüfbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden