Führerschein ab 17

Seit April 2004 nimmt Niedersachsen an dem Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" teil, wie auch viele andere Bundesländer in Deutschland.
Der Grund dafür lag an den hohen Unfällen von Fahranfängern. Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für diese jungen Menschen wesentlich höher. An mehr als 1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24-Jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Die Einführung des "Begleiteten Fahren ab 17" soll einen Beitrag zur Senkung dieses hohen Unfallrisikos leisten und zwar insbesondere auf Grund des "mäßigenden Einflusses" durch die Begleitperson.

Die Teilnahme am Modellversuch ist an bestimmte Auflagen gebunden:



Ablauf

Informationen zur Klasse-B Ι Informationen zur Prüfung



Kosten

Der Führerschein ab 17 verursacht keinerlei zusätzliche Kosten. Ausbildung und Prüfung ist mit dem "normalen" Führerschein identisch. Lediglich für den Eintrag der Begleitpersonen beim Straßenverkehrsamt fallen geringe Kosten an.


Formulare



Die Besondere Verantwortung der Fahranfänger/in

Du hast die große Chance, ein Jahr früher als viele deiner Altersgenossen Autofahren zu dürfen und dadurch in Begleitung mobil zu sein. Gehe verantwortungsvoll damit um:


Was der Begleiter zu beachten hat

Als Begleitperson, die in die Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, tragen Sie große Verantwortung. Helfen Sie, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten Jugendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen.


Voraussetzung