Solltest du in dieser Zeit nicht auffällig werden, ist die Probezeit automatisch beendet.
Wirst du in den 2 Jahren allerdings auffällig und verstößt einmal nach dem Katalog A (z.B.: Trunkenheit im Straßenverkehr) oder zweimal nach dem Katalog B (z.B.: Kennzeichenmissbrauch), dann fordert die Führerscheinstelle ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ein.
Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?
Der Ablauf eines ASF:
Dritte Auffälligkeit