Probezeit

Bei Ersterwerb der Fahrerlaubnisklassen B, A und A1 gilt zunächst eine Probezeit von 2 Jahren.

Solltest du in dieser Zeit nicht auffällig werden, ist die Probezeit automatisch beendet.

Wirst du in den 2 Jahren allerdings auffällig und verstößt einmal nach dem Katalog A (z.B.: Trunkenheit im Straßenverkehr) oder zweimal nach dem Katalog B (z.B.: Kennzeichenmissbrauch), dann fordert die Führerscheinstelle ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ein.



Alkoholverbot für Anfänger

Seit August 2007 gilt absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden und für alle jungen Fahrer/innen bis zum vollendeten 21 Lebensjahr.

Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?



Aufbauseminar für Fahranfänger

Wird von der Führerscheinstelle angeordnet.

Der Ablauf eines ASF:



Nach absolvierten ASF:

Zweite Auffälligkeit

Dritte Auffälligkeit